Mitgliedschaft kündigen!
(Auszug aus der Satzung: §7 - Ende der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft endet durch:
1. freiwilligen Austritt,
2. Tod,
3. Auflösung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft,
4. Ausschluss.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung oder per e-mail gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Kündigungfrist
spätestens 4 Wochen zum Ende eines Quartals.
Der Tod des Mitglieds bewirkt sein sofortiges Ausscheiden.
Schon eingezahlte Mitgliedsbeiträge des laufenden Jahres werden nicht mehr ausbezahlt.
Folgende Informationen sind von Ihnen notwendig:
- Name, Anschrift, e-mail Adresse
- Name des Vereins ("Kulturkreis Vellberg")
- Kündigungsdatum (....."zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum Ende des Jahres 0000")
Eine Kündigungsbestätigung wird Ihnen zeitnah zugeschickt!